Steuertipp 10/2022 – Der andere Blickwinkel – ein Lösungsvorschlag

Im Bewusstsein, dass man damit betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich in den Markt eingreift, was nicht vordringlich unter einer freiheitlichen Maxime Raum hat:

Die Preiserhöhungen bei Strom, Gas und anderen Energieträgern wie Brennstoffe sind neben denen für Nahrungsmittel die Haupttreiber der Inflation. Die Inflation führt in der Basis zu Forderungen nach Ausgleich verschiedenster Art, wie zum Beispiel in Form staatlicher Zuschüsse und betrieblicher Gehaltserhöhungen. Die staatlichen Zuschüsse werden teilweise undiszipliniert und willkürlich mit steuerlicher Einzelwirkung verteilt und haben keine Langzeitwirkung.

Würde man diese Unterstützungsgelder zu einer Gaspreisdeckelung für die Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland sowohl privat als auch betrieblich direkt verwenden, gäbe es folgende Vorteile:

  1. Die Inflationsrate würde durch den konstanten Gaspreis nicht mehr nach oben getrieben.
  2. Die willkürliche Verteilung von staatlichen Fördergeldern würde entfallen.
  3. Die dargestellte Inflationsrate würde sich auf die gasunabhängige Inflation reduzieren und damit den übrigen Markt reflektieren.
  4. Das Verlangen nach Ausgleich im Lohnbereich auf Gewerkschaftsseite wäre nicht durch eine Inflationsrate von rund. 10 %, sondern vielleicht von rund. 4 % getrieben.

Entsprechendes gilt parallel für den Wegfall bzw. die Reduzierung staatlicher Abgaben im Treibstoffsektor.

Dieser Vorschlag ist sicherlich nicht ganz neu, allerdings war der Zusammenhang auf die Inflationsrate in der Presse bisher so noch nicht erkenntlich fokussiert worden.

 

Joachim Schramm

Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin

Die Familienunternehmer

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