Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat erneut die Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück, das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauches an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, steuerlich nicht anerkannt.
Die von den Eltern beherrschte GmbH kann nicht wie eine fremde dritte Person mit von den
Eltern unabhängiger Willensbildung angesehen werden.
Weiter wurde ausgeführt, dass die zeitlich befristete Übertragung eines zeitlich identisch unkündbaren Mietvertrages zwischen Eltern und GmbH auf die minderjährigen Kinder unwirtschaftlich, umständlich, gekünstelt sowie überflüssig erscheint und sich lediglich als Maßnahme einer Firma zur Steuerersparnis erweist (Ausnutzung der Grundfreibeträge der Kinder sowie das Progressionsgefälle zwischen Eltern und Kindern).
Joachim Schramm
Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin
Die Familienunternehmer