Der BFH urteilte am 19.07.2022, dass ein privates Grundstückveräußerungsgeschäft im Sinne der Spekulationsfrist bereits gegeben ist, wenn innerhalb von 10 Jahren seit der Anschaffung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts veräußert wird. Gebäude und Außenanlagen sind mit einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert wurden. Der BFH hat nun entschieden, dass eine tageweise Vermietung der ansonsten für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnung, auch nur einzelner Zimmer, anteilig ein Veräußerungsgewinn wegen Umwidmung des Verwendungszwecks auslöst. Dies ist insbesondere für Airbnb und Messevermietungen von Bedeutung.
Joachim Schramm
Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin
Die Familienunternehmer