Für Arbeitnehmer und ihre Begleitperson gilt, dass bei Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung steuerfreier Arbeitslohn ist, wenn sie den Freibetrag von EUR 110,00 je Betriebsveranstaltung pro teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen. Der Freibetrag kann für 2 Veranstaltungen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Strittig ist nun, inwieweit das Fernbleiben angemeldeter Teilnehmer für die dafür entstehenden Kosten nun auf die teilnehmenden Arbeitnehmer zu verteilen sind, und damit der Freibetrag überschritten wird und pauschale Lohnsteuer des Arbeitgebers ausgelöst oder erhöht wird.
Der BFH hat alleine auf den Gesetzeswortlaut „alle Aufwendungen“ abgestellt und auf die fehlgeschlagenen Aufwendungen den teilnehmenden Arbeitnehmern zugerechnet.
Joachim Schramm
Vorsitzender der Steuerpolitischen Kommission Berlin
Die Familienunternehmer