Steuertipp 04/2020 Teil 1- Keine Steuerentlastung für Bootsanlegeplätze

Insoweit ein Bootsliegeplatz einer privaten Nutzung unterliegt, ist die auf das Entgelt lastende Umsatzsteuer endgültig, da ein  Vorsteuerabzug außerhalb des Unternehmensbereiches entfällt. Der BFH erwog die Möglichkeit, dass ein Hafen die gleiche Funktion wie ein Campingplatz erfüllt. Damit würde sich der Umsatzsteuersatz von 19 % auf 7 % reduzieren.Das sogenannte Hafengeld umfasst im vorliegenden Fall […]

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